Neusignalisation Wendeplatz Brücke

Erlass von Verkehrsbeschränkungen

Die Gemeinde hat im Zusammenhang mit der Sanierung der Flurgenossenschaft Gruenholz mit Zustimmung der Kantonspolizei Appenzell A.Rh. im Sinne von Art. 15 Abs. 1 des Strassengesetzes (StrG) und Art. 10 Abs. 1 der Strassenverordnung (StrV) folgende Verkehrsbeschränkungen (Signal) erlassen:

«Parkieren verboten» (Signal Nr. 2.50) mit Zusatztext «Wendeplatz» in 9044 Wald, Brücke, Liegenschaft Nr. 119.

Es wird folgendes Signal verwendet:

Signal Nr.                               2.50 (Parkieren verboten)

Zusatztext                             Wendeplatz

 

Gegen die neue Signalisation kann nach Art. 10 Strassenverordnung innert 20 Tagen, schriftlich beim Gemeinderat Wald AR, Dor 37, 9044 Wald AR, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist mit einem bestimmten und begründeten Begehren zu versehen.

Die Unterlagen können während der Auflagefrist vom 17. November 2025 bis 6. Dezember 2025 im Vorraum der Gemeindekanzlei Wald AR oder auf der Homepage der Gemeinde Wald eingesehen werden.

Situation Signalisation Wendeplatz Gruenholz

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