Waldbrandgefahr

Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

 

Der trockene Herbstbeginn lässt die Waldbrandgefahr in Appenzell Ausserrhoden wieder angestiegen. Das Feuern im Wald und in Waldesnähe ist ab Dienstag, 29. September, 12 Uhr, nur noch auf fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt.

In den vergangenen zwei Wochen ist im Gebiet des Kantons Appenzell Ausserrhoden kaum Regen gefallen. Der ausbleibende Niederschlag hat Folgen für die Waldbrandgefahr. Zurzeit herrscht in Appenzell Ausserrhoden eine erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3 von 5). Laut den Wettervorhersagen wird das trockene Herbstwetter andauern. Es sind keine grösseren Regenmengen zu erwarten. Eine Entspannung der Lage ist deshalb vorderhand nicht in Sicht.

 

Im Wald und in Waldesnähe – im Bereich von 50 m zum nächsten Waldrand – ist das Feuern bei der herrschenden Waldbrandgefahr ab sofort nur noch auf fest eingerichteten, bewilligten Feuerstellen gestattet. Im Umgang mit Feuer ist Vorsicht geboten. Bei Feuerstellen oder Gartengrillanlagen muss das Feuer ständig beobachtet werden und darf nur in gelöschtem Zustand verlassen werden.

 

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und zu geltenden Präventionsmassnahmen sind auf www.ar.ch/waldbrandgefahr zu finden

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