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Güterstrasse Gruenholz

Sanierung Güterstrasse Gruenholz und Netzsanierung Wasserleitung

Die Güterstrasse Grünholz befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Die Fahrbahnbreiten der heutigen Güterstrasse betragen zwischen 2.7 m und 3.2 m.

Das Bauprojekt sieht einen Neubau des Güterwegs Gruenholz vor, um eine Fahrbahnbreite von 3.0 m mit entsprechender Kurvenverbreiterung zu realisieren, die erforderliche Oberstärke zu erreichen und eine gegen Hangmuren gesicherte bergseitige Blocksteinmauer zu erstellen.

Die bestehende, spitzwinklige Einmündung in die Kantonsstrasse erfüllt die Anforderungen an die Verkehrssicherheit nicht. Nachstehende Verkehrssignalisation ist erforderlich: An der Kantonsstrasse ist das Signal Nr. 2.42 «Abbiegen nach rechts verboten» mit der Ergänzung «ausgenommen Zweiradfahrzeuge» an den Röhrenhag der Erschliessungsstrasse zu montieren. Beim Einlenker der Erschliessungsstrasse ist das Signal «Abbiegen nach links verboten» mit der Ergänzung «ausgenommen Zweiradfahrzeuge» und über diesem das Signal «Nr. 3.02 «kein Vortritt» anzubringen. Bei der westlichen Ausfahrthälfte ist eine nach SSV Nr. 6.13 «Wartelinie» zu markieren. Die Auflage der Neusignalisation erfolgt in den nächsten Wochen durch die Gemeindeverwaltung Wald.

Im Strassentrassee verläuft eine Netzleitung der Wasserversorgung Wald. Die alte Gussleitung DN 100 mm erfüllt die baulichen und hydraulischen Anforderungen an eine Netzleitung nicht mehr. Ein Leitungsersatz mittels konventionellem Tiefbauverfahren ist ab der Kantonsstrasse bis Ende Ausbau der Güterstrasse erforderlich.

Die Schefer Hoch- und Tiefbau AG beginnt in der Woche ab dem 28. April 2025 mit den Tiefbau- und Strassenbauarbeiten der Sanierung der Güterstrasse Gruenholz und der Netzsanierung der Wasserleitung. Die örtlichen Gegebenheiten erfordern eine Sperrung der Zufahrtsstrasse Gruenholz ab der Kantonsstrasse bis zur Liegenschaft der ARKAS Immobilien GmbH («Türmlihaus»). Die Umleitung des motorisierten Verkehrs erfolgt über die Güterstrasse Girtannen. Der Durchgang des Langsamverkehrs ist – mit der entsprechenden Vorsicht der Verkehrsteilnehmer – möglich. Zur Gewährleistung der Arbeits- und Verkehrssicherheit sind gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz unabdingbar.

Technische Kommission