Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Sie können die Abmeldung via  eUmzug vornehmen oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden. Sollten Sie sich persönlich am Schalter abmelden, nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Schweizer Bürger:

  • Schriftenempfangsschein 

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis 


Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind, teilen Sie uns bitte die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen mit.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger können den Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle melden oder via eUmzug vornehmen.
  • Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeben, damit dieser zur Adressänderung ans Amt für Migration des Kantons Appenzell Ausserrhoden gesandt werden kann.