Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die Ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Wald AR hatten. Es hat sich mit den erbrechtlichen Angelegenheiten, wie sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt sind, zu befassen.
Aufgaben
- Erbenermittlung, Erbenbescheinigung
- Eröffnung von Verfügungen (Testament, Ehe- oder Erbvertrag)
- Einleitung der Publikation des öffentlichen Rechnungsrufes
- Steuer-/Öffentliches Inventar
- Nachlasseröffnung an Erben
- Erbenerklärung
- Mitwirkung/Beratung bei Erbteilung, Erbteilungsverträgen
- Erbschaftssteuerveranlagung
- Aufbewahrungsstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
- Auskunft und Beratung im Güter- und Erbrecht
