Bausekretariat
Dieses ist verantwortlich für die Prüfung und Verarbeitung der eingereichten Baugesuche. Wer ober- oder unterirdische Bauten und Anlagen errichten, ändern oder abbrechen will, hat vor Baubeginn rechtzeitig eine Baubewilligung einzuholen.
Aufgaben
- Allg. Bauwesen, Baubewilligungsverfahren, Koordination mit den kantonalen Stellen
- Allgemeine Auskünfte zu Baufragen
- Beratung von Bauherren, Architekten und Privaten
