Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die Ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Wald AR hatten. Es hat sich mit den erbrechtlichen Angelegenheiten, wie sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt sind, zu befassen.

Aufgaben

  • Erbenermittlung, Erbenbescheinigung
  • Eröffnung von Verfügungen (Testament, Ehe- oder Erbvertrag)
  • Einleitung der Publikation des öffentlichen Rechnungsrufes
  • Steuer-/Öffentliches Inventar
  • Nachlasseröffnung an Erben
  • Erbenerklärung
  • Mitwirkung/Beratung bei Erbteilung, Erbteilungsverträgen
  • Erbschaftssteuerveranlagung
  • Aufbewahrungsstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
  • Auskunft und Beratung im Güter- und Erbrecht

Adresse

Dorf 37
9044 Wald AR

Kontakt

Madeleine Kessler
Tel. +41 (0)71 877 11 72
Mail 

Erreichbarkeit

Montag 08.00 – 11.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag 08.00 – 11.30 Uhr

Auf Wunsch können auch Termine ausserhalb dieser Schalterstunden vereinbart werden.