In Anwendung von Art. 46 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; Baugesetz; abgekürzt BauG) hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 2. Oktober 2023 beschlossen, die Unterlagen zum
- Teilzonenplan Auszonung
- Teilaufhebung Quartierplan Allee-Hölzli
vom 20. November 2023 bis 19. Dezember 2023 öffentlich aufzulegen. Die Unterlagen mit dem jeweiligen Planungsbericht können innert der Auflagefrist in der Gemeindekanzlei (Vorraum) während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem sind die Unterlagen auf der Webseite einsehbar.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Wald AR, Dorf 37, 9044 Wald AR einzureichen. Zur Einsprache ist legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein eigenes schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (vgl. Wortlaut Art. 111 Baugesetz).
Können Einsprachen nicht gütlich erledigt werden, entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen gleichzeitig mit dem Erlass des Teilzonenplans Auszonung bzw. mit dem Erlass zur Teilaufhebung Quartierplan Allee-Hölzli und eröffnet den Einspracheentscheid mit der Möglichkeit zur Rekursanmeldung beim Regierungsrat. Nach Erlass des Teilzonenplans Auszonung bzw. der Teilaufhebung Quartierplan Allee-Hölzli werden diese in Anwendung von Art. 48 Baugesetz dem fakultativen Referendum unterstellt.
Plan Teilaufhebung Quartierplan Allee-Hölzli
Planungsbericht Teilaufhebung Quartierplan Allee-Hölzli
Planungsbericht Teilzonenplan Auszonung